In jedem Fall ist es sinnvoll, ein Testament zu
erstellen. So gehen Sie sicher, dass im Notfall alles nach Ihren
Wünschen geschieht.
Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und
unterschrieben sein. Ehepaare können auch ein gemeinschaftliches
Testament verfassen. In diesem Fall müssen beide das von einem
Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben.
- Achten Sie darauf, dass Unterschriften immer mit vollem Vor- und
Zunamen geleistet werden. So vermeiden Sie Personenmissverständnisse.
- Außerdem müssen Sie unbedingt den Ort und das Datum der Niederschrift festhalten.
- Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft
tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder einem Notar in amtliche
Verwahrung.
Grundsätzlich können Sie in Ihrem Testament frei bestimmen, wer wie und unter welchen Bedingungen was erben soll.
Nur auf den Pflichtanteil haben Sie keinen Einfluss.
- Ein einmal erstelltes Testament können Sie jederzeit widerrufen.
- Dazu vernichten Sie das Testament oder machen einen handschriftlichen Vermerk "ungültig".
- Ein neues Testament setzt automatisch ein vorhergehendes außer Kraft.
Wikipedia Artikel:
Bedeutung Testament im Erbrecht